HOST EUROPESoeben erreichte mich eine schriftliche Verständigung meines Rechtsanwaltes Klaus WALKERLING (D-45478 Mülheim/Ruhr), daß das Landgericht Passau zu der Klage wegen angeblich rufschädigender Äußerungen in der Reportage “Wie HOST EUROPE ein Hackeropfer zum Täter wandelt“, die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens angeordnet hat.

Die HostEurope GmbH hat bekanntlich vorerst die Löschung der vollständigen Reportage gefordert, was meinerseits abgelehnt wurde – dann erfolgte die Klage. Nach dem letzten umfassenden Schriftsatz, der dem Gericht meinerseits vorgelegt wurde, wäre ich der Ansicht gewesen, daß, sofern man alle Unterlagen und vorgelegten Beweismittel ausführlich lesen würde, sich ein Sachverständiger erübrigen würde. Die HOST EUROPE versucht nähmlich verbissen den Sachverhalt seit Monaten auf eine “technische Schiene” zu bringen. Journalismus basiert aber im Gegensatz darauf, daß ein Sachverhaltsvortrag einer Seite unter Berücksichtigung von Recherchen der Stellungnahme der Anderen gegenübergestellt wird … und die war bemerkenswert – aber HOST EUROPE versuchte dann den Informanten zu kaufen um ganz offensichtlich negative Schlagzeilen zu vermeiden – zumindest ist dies meine Sichtweise. Man frage sich nur warum mehrmals die ausbleibende Stellungnahme reklamiert werden mußte und dem Informanten ohne Aufpreis ein eigener Server angeboten wurde, wenn er sich mit Äußerungen wie “Desweiteren werden Sie mit Ihren Behauptungen, dass unsere Server “sehr leicht” hackbar sind und es auch regelmässig werden etwas vorsichtiger sein …”


Wie meine berufliche Erfahrung zeigt, haben jedenfalls nicht nur sich mit kritischen, unabhängigen und nicht käuflichen Journalismus sich Auseinanderzusetzende Schwierigkeiten diese Elemente zu erfassen, sondern scheinbar auch ein Gericht, das in diesem Fall die Fakten schwarz auf weiß vorliegen hat.

Sobald der schriftliche Beschluß vorliegt, wird dieser auch im Nachrichtenmagazin veröffentlicht – und mit Sicherheit wird der Fall zu der Oberflächlichkeit und dem mangelnden Qualitätsmanagement bei HOST EUROPE noch viel publizistischen Raum und Zeit in Anspruch nehmen und vielleicht auch zahlreiche Instanzen durchlaufen, bis RECHT gesprochen wird. Denn eines ist umumstritten bewiesen und in Fachkreisen bekannt, daß mit den Instanzenzug der Gerichte auch deren qualitative Arbeit zunimmt – auch wenn dies sehr bedauerlich ist.

Zur Sonderseite zum Gerichtsfall HOST EUROPE gegen GLÖCKEL
Zum Solidaritätsaufruf gegen die Inanspruchnahme des Pressetarifes bei HOST EUROPE für Journalisten

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