Mit diesem Thema befaßt sich meine weitere Reportage zur Exklusivserie über den “Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals” – den Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich. Derzeit laufen vor dem Landesgericht Korneuburg zwei Gerichtsverfahren. Eines betrifft die Klage vom NÖ HILFSWERK gegen meinen Prolog zur Exklusivserie, das andere Verfahren in dem das HILFSWERK sich selbst als beklagte Partei vor dem Arbeits- & Sozialgericht den Beschuldigungen der “Sittenwidrigkeit”, ausgelöst durch eine ehemalige Pflegehelferin, zu den sogenannten “Auslastungsquoten” zu stellen hat. Als Resultat meiner Recherchen, hat die vormalige Pflegehelferin Klage zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche bei Gericht eingebracht. Sie kämpft jedoch nicht für sich alleine, sondern für alle ihre Kolleginnen, die Lohneinbußen über Jahre hindurch hinnehmen mußten um die Quoten zu erfüllen. Mit dem Resultat des Gerichtsverfahrens soll nicht nur die Diskriminierung innerhalb der Beschäftigungsgruppen abgestellt werden, da u.a. HEIMHELFERINNEN, PFLEGEHELFERINNEN und DGKS unterschiedliche Quoten zur Erreichung der Auslastung haben, sondern die Arbeitszeit in dem Unfang entlohnt werden, wie sie tatsächlich anfällt.


Welche Widersprüchlichkeiten sich jedoch in diesen beiden Prozessen zu ein und demselben Thema schwarz auf weiß in den Gerichtsakten als Aussagen des NÖ HILFSWERKS finden lassen, zeigt meine aktuelle Veröffentlichung auf. Sie demaskiert ein weiteres Mal die Unwahrheiten der Geschäftsführung, die unter der Leitung von ÖVP BM a.D. Ernst STRASSER steht.

Zur Veröffentlichung: NÖ HILFSWERK: Wenn man in zwei Gerichtsverfahren unterschiedliche Angaben macht

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