HOST EUROPE gegen die FREIE UNABHÄNGIGE PRESSEWährend sich das Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Passau zu der Klage der HOST EUROPE GmbH gegen den Journalisten Walter Egon GLÖCKEL wegen angeblich rufschädigender Äußerungen in der Reportage “Wie HOST EUROPE ein Hackeropfer zum Täter wandelt” in die Länge zieht und laufend zeit- und energieraubende Erstellung von Antworten und Stellungnahmen fordert, hat das Hackeropfer BERGER sich mit einer offiziellen Pressemitteilung bereits schon vor einiger Zeit gegen HostEurope zu Wort gemeldet.

Der IT-Sicherheitsexperte und offizielle Berater von “Deutschland sicher im Netz”, Uwe BERGER, lieferte dem Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL brisantes Material, nachdem dessen Internetpräsenzen von seinem ehemaligen Webhoster HOST EUROPE vom Netz genommen wurden. Die Fakten, die die Dokumente unwiderlegbar beweisen sind auch in der Reportage ausführlich dargelegt und belegen unter anderen folgende Punkte:

  1. Gravierende Mängel des Qualitätsmanagements bei HostEurope;
  2. Die Lüge, daß HOST EUROPE dem Hackeropfer BERGER vorwarf, SPAM für eigene Domains zu verschicken oder verschicken zu lassen;
  3. Daß nach Abschaltung, der Internetpräsenzen des Hackeropfers, wie in anderen Fällen auch, HOST EUROPE die Gelegenheit nutzte um eigene großflächige Werbungen anstelle eines Hinweises wegen der vorläufigen Nichterreichbarkeit der Domain zu veröffentlichen;
  4. Erst auf Nachdruck und mehrmalige Urgenz eine Antwort von HOST EUROPE zur Presseanfrage einlangte, die dann völlig unzureichend war und auf die angefragten Punkte erst gar nicht im Detail einging;
  5. Dem Hackeropfer BERGER, wie er es formulierte DRACHENFUTTER angeboten wurde, wenn er sich mit Äußerungen hinsichtlich der Serversicherheit bei HostEurope zurückhalten würde.

HOST EUROPE-Werbung auf deaktivierten InternetseitenMit BERGER wurde noch vor Veröffentlichung der Reportage diese Wort für Wort mit GLÖCKEL durchgegangen – die Schlußfolgerungen und Rechercheergebnisse von GLÖCKEL erläutert und von BERGER bestätigt – zusätzlich erklärten sich zwei freie Mitarbeiter vom Nachrichtenmagazin spontan bereit die Server von HOST EUROPE auf Schwachstellen zu überprüfen. Diese sind ebenso anerkannte IT-Sicherheitsfachleute. Und während HOST EUROPE noch immer gegen den Journalisten GLÖCKEL vor Gericht zieht, bestätigt BERGER weiterhin in seinen Veröffentlichungen die gegenüber den Journalisten gemachten Angaben und weist HOST EUROPE schuldhaftes Verhalten zu.

Die offizielle Pressemeldung “Die unendliche Geschichte” der Network-Secure GbR – Uwe Berger

August 2005 war es, als wir uns des Vorwurfs erwehren mussten, Versender von Spam und Spyware zu sein. Pikanterweise wurde der Vorwurf von unserem eigenen Hoster erhoben, der offenbar nicht einsehen wollte, wie wenig Möglichkeiten Betreiber von Webpages haben. Der damals uns den Rücken stärkende und dafür noch immer im Prozess stehende Journalist Egon Walter Glöckel hat nun seine Stellungnahme veröffentlicht, die einerseits lesenswert ist und andererseits als Beispiel gesehen werden kann, wie leicht es sich Hoster manchmal machen und dabei selbst die Hausaufgaben nicht erledigt haben.

Für die Lektüre der ca. 7 Seiten langen Stellungnahme benötigen Sie etwas Zeit. Wir versichern Ihnen aber, Sie werden zahlreiche Informationen mitnehmen und die Geschichte auch als Beispiel und Grundlage dafür nehmen können, sich nicht alles gefallen zu lassen, nur weil ein großes Unternehmen sich die Sache zu einfach macht.

Was war seinerzeit passiert?


Im August 2006 mussten wir zu Abendstunden feststellen, das unser Portal nicht erreichbar war. Nach kurzer Recherche stand fest, unser eigener Hoster hatte das Portal deaktiviert, weil er der Auffassung war, wir seien Versender von Spam und Spyware, was er uns in zahlreichen Emails und Telefonaten auch unverblümt mitteilte.

Wirklich geschehen war etwas anderes …

Seit Juni 2006 standen PHP basierte Webseiten und insbesondere auch Sicherheitsportale im Fadenkreuz internationaler Angreifer, die sich meist aus türkischen Angreifergruppen rekrutierten. Sie protestierten mit massiven Defacements von Webseiten gegen den seinerzeit stattfindenden Nahostkrieg mit anti-israelischen Parolen. Obwohl wir noch am selben Tag der Veröffentlichung einer Aktualisierung für unsere Portalsoftware die Updates auch installierten, wurde unser Portal mehrfach aufgebrochen.

Die Gründe des Einbruchs waren sehr einfach und basierten nicht auf inkompetentes Verhalten unsererseits, denn zu der Zeit betrieben wir lediglich ein Webpack, also ein Stück Server auf einem Webserver mit den entsprechenden Einschränkungen. Tiefgreifende Änderungen an den PHP Einstellungen bleiben Webpack Betreibern ebenso verwehrt wie andere Konfigurationsarbeiten. Diese behalten sich allein die Hoster selbst vor.

Aber lesen Sie selbst, was daraus geworden ist, denn wir ließen uns den Vorwurf, die nachfolgenden Anschuldigungen und den mehrtägigen Ausfall unseres Portals nicht gefallen und erhielten dabei dankenswerterweise tatkräftige Unterstützung durch den Journalisten Walter Egon Glöckel, der weit über seine Heimat hinaus als Enthüllungsjournalist mit erstaunlicher Recherche-Qualität bekannt ist.

In seiner Stellungnahme schreibt Glöckel nun:

Der Beklagte ist als Enthüllungsjournalist im gesamten europäischen Raum bekannt und veröffentlichte nicht nur zahlreiche brisante Reportagen, sondern auch Sachbücher, die bis zu parlamentarischen Anfragen führten. Als vormaliger, über 10jähriger Bundespolizeibeamter und verdeckter Ermittler im Terror- und Drogenbereich im In- und Ausland, ist er in Kenntnis und praktiziert eine Recherche, deren Umfang und Tiefgang denjenigen eines durchschnittlich praktizierenden Journalisten bei weitem übertrifft. Dies wird deshalb angeführt, weil der Beklagte bis dato in 16 anderen Fällen juristisch bis hin zum Obersten Gerichtshof bei gleichartigen Klagsinhalten obsiegte. Es können alleine durch diesen Umstand sehr wohl Rückschlüsse darauf gezogen werden, daß der Beklagte nicht nur über überdurchschnittliche Rechtskenntnis verfügt, sondern auch Qualitätskriterien in seiner Arbeit herangezogen werden, die vom Normmaß abweichen.

Kritik, die sich an konkreten Fakten orientiert ist immer zulässig. Der Kern der Reportage liegt darin, daß die Klägerin ein international renommiertes und bekanntes IT-Sicherheitsberatungsportal vom Netz nahm, den Betreiber beschuldige Eigenwerbung zu betreiben oder betreiben zu lassen und eigene Werbung auf dessen Internetpräsenzen platzierte. Daß zusätzlich ein Informationsgeber gegenüber eines Mediums versucht wurde zu “Kaufen” und das gesamte Handeln der Klägerin nur darauf ausgerichtet war, Zeit zu schinden, wird im weiteren Schriftsatz ausführlich dokumentiert. Genau dieses Handeln der Klägerin wurde ihr dann selbst zum Verhängnis.

Die gesamte Stellungnahme steht zur Verfügung unter:

http://www.dergloeckel.eu/computer/Hoster/4
beurteilung_webhoster_hosteurope_php_und_hacker_082906.html

Zur Sonderseite zum Gerichtsfall HOST EUROPE gegen Walter Egon GLÖCKEL
Zum Solidaritätsaufruf im Journalismus gegen die Inanspruchnahme von vergünstigten Pressetarifen von HOST EUROPE für Journalisten

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