Mitteilung vom 25.4.08Mit Mitteilung vom 25.4.08 berichtigt die Rechtsvertretung der ehemaligen PFLEGEHELFERIN, die das NÖ HILFSWERK zur Lohnnachzahlung wegen Anwendung sittenwidriger Auslastungsquoten vor dem Arbeits- & Sozialgericht Korneuburg geklagt hatte, in Person, Dr. Alois OBEREDER die Kosten, zu deren Übernahme sich das NÖ HILFSWERK verpflichtet hatte von vorerst 43.676,98 öS (3.174,13 Euro) auf nunmehr 37.264,81 öS (2.708,14 Euro).

Dr. Alois OBEREDER informiert über Rechenfehler

Fehler in der Berechnung - Berichtigung vom 25.4.08

Diese Berichtigung betrifft die Angabe im Zusammenhang mit den bis dato zu diesem Fall vorgenommenen Veröffentlichungen, wie Pressemitteilungen (1 | 2) sowie die Angabe in der Radio-Live-Sendung auf ORANGE 94.0.

Zum Index der Exklusivserie:
Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals – Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich


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