Das Landgericht Passau hat es nach meinen Einwänden zum Sachverständigengutachten sowie dessen Ergänzungen ermöglicht, eine weitere Stellungnahme abzugeben. Hintergrund zu der Klage des Webhosters HostEurope war eine kritische Reportage über erfolgte Hackerangriffe, die angeblich rufschädigende Äußerungen enthält. “Wie HOST EUROPE ein Hackeropfer zum Täter wandelt” zeugt von eindeutigen gravierenden Mängeln im Qualitätsmanagement des Konzerns.

Nächste Woche findet am 26.6. am Landgericht Passau die nächste Verhandlungsrunde in dem Gerichtsverfahren statt, in dessen Verlauf auch die beiden an den Recherchen beteiligten IT-Programmierer von Scannet Pro (Günter SCHÖNAICH & Michael GOUJOV) als Zeugen aussagen werden. Der Sachverständige Dr. Horst KUNHARDT (Fachhochschule Deggendorf) ist ebenfalls geladen worden.


Übrigens teilte der Mitarbeiter, Holger BLEICH, von der Fachzeitung C`T meine Auffassung, daß zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens Bewertungen über Server, beginnend mit dem Jahr 2002 (!) keine Relevanz und Aussagekraft zu dessen Zustand im Herbst 2006 haben … Auf solche Literaturquellen bezieht sich KUNHARDT nämlich u.a. – die aus technischer Sicht jedoch längstens überholt sind.

Zur Veröffentlichung der vollständigen 2. Stellungnahme
Zur Sonderseite über den Gerichtsfall

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