Nicht einmal drei Monate zurückliegend widmete ich einem fragwürdigen Schußwaffengebrauch mit Todesfolge eines Tatverdächtigen auf einem Ratsplatz der S/1 in Niederösterreich einen Filmbeitrag, weil die diesbezüglichen Medienberichte, aus meiner Sicht, vorsätzliche Falsch- und Desinformation beinhalteten. Heute, im Teletext dann neuerlich eine Kurzmeldung, über einen Motorradfahrer der sich der polizeilichen Anhaltung entziehen wollte und seitens der Polizei die Schußwaffe zum Einsatz kam - Endeffekt: Der BIKER starb.

Kurz und bündig die Pressemitteilung zu dem Ereignis der Sicherheitsdirektion Niederösterreich. Laut dieser “entzog sich ein Motorradlenker zweimal in gefährdender Weise der Anhaltung durch die Exekutivbeamten.” Und weiters im Text: “Um sich bei der zweiten versuchten Anhaltung vor einem gefährlichen Angriff zu schützen, musste ein Exekutivbeamter zur Seite Springen und gab aus seiner Dienstwaffe Schüsse ab (die genaue Anzahl ist dzt. nicht bekannt). Durch den Waffengebrauch wurde der Motorradlenker am Körper getroffen, kam zu Sturz und verstarb an der Unfallstelle. Bei dem Motorradlenker handelt es sich um einen 46-jährigen Wiener.”

Es gibt bestimmte Wortfolgen, die Polizeibeamten schon in der Ausbildung eingetrichtert werden, wenn es um die Abfassung bestimmter Berichte, Anzeigen und Meldungen geht - beispielsweise bei einer Anzeige zum Delikt des Widerstandes gegen die Staatsgewalt (§269 StGB). Da war es unabdingbar, daß folgender Satz bzw. Wortfolge in der Anzeige zu stehen hat: “Der XYZ griff mich tätlich an in der unverkennbaren Absicht mich an der Amtshandlung zu hindern.” Ebenso bei dem Ereignis, wenn sich ein Fahrzeuglenker einer Anhaltung entziehen wollte, gab es fixe Formulierungen, die die Meldung zu enthalten hatte. Der “bekannte” Sprung zur Seite, um nicht überfahren zu werden war eine solche erforderliche Angabe, die dann polizeiliche Maßnahmen rechtfertigen sollte/soll.

Eine Aufnahme von mir aus dem Sommer 1986, als Angehöriger der ALARMABTEILUNG der BPD-Wien

Ich war nicht bei dem Ereignis dabei und einmal mehr, muß auch in diesem Fall, der offensichtlichen Tötung durch den Schußwaffengebrauch oder dessen tödliche Folgen, darauf hingewiesen werden, daß es im nachhinein immer leichter ist, Abläufe und Sachverhalte am Grünen Tisch (Fachausdruck innerhalb der Polizei) zu analysieren - für Vorgänge die sich innerhalb weniger Sekunden abspielen - dennoch, aus der eigenen Erfahrung als ehemaliger Bundespolizeibeamter in unterschiedlichsten Sonderabteilungen tätig, war der Grund dafür, daß sich Fahrzeuglenker einer Anhaltung zu entziehen versuchten zu 99% auf Alkoholisierung zurückzuführen. Sie wollten einfach ihren Deckel (Polizeisprache = Führerschein) nicht verlieren und suchten ihr Heil in der Flucht. Diese Feststellung betrifft natürlich nur Flucht im Rahmen von Verkehrskontrollen und nicht der gezielten Fahndung nach Straftätern im Sinne des StGB nach der Verübung von Verbrechen oder Vergehen.


Die Stelle für Öffentlichkeitsarbeit in der Sicherheitsdirektion Niederösterreich, die die Pressemeldung absetzte, kann sich aus meiner Sicht den Vorwurf der vorsätzlichen Manipulation kaum erwehren, da sie über die Anzahl der abgegebenen Schüsse nur wie folgt schreibt: “die genaue Anzahl ist derzeit nicht bekannt“. Tatsächlich weiß jeder Beamte wie viele Patronen im Magazin befindlich sind - habe ich dies richtig in Erinnerung waren es 17 Schuß. Das Magazin wird aus der Waffe genommen und die in diesem verbliebenen Patronen gezählt - so einfach ist das und eine der ersten Handlungen, die vorzunehmen sind - da daraus auch die Anzahl der Patronenhülsen, die sich am Ort des Geschehnisses befinden müssen, zur Rekonstruktion der Abläufe herangezogen werden - Punktum.

Es ist eine Entwicklung hinsichtlich des immer mit einer Lebensgefährdung verbundenen Schußwaffengebrauches in Österreich festzustellen, die bei mir mehr als nur Nachdenklichkeit auslöst. Wer weiß, wie die falschen Medienberichte bei dem vormaligen Ereignis und vor allem niederträchtige Aussagen aus der Bevölkerung in unterschiedlichen Internetforen durch Angehörige der Polizei aufgenommen wurden - bis hin als Freibrief interpretiert werden.

Ich bin neugierig, ob die Obduktion des Bikers dessen Alkoholisierung nachweisen wird - hätte ich zu meiner aktiven Zeit als Polizeibeamter jedes Mal, wenn ein Fahrzeuglenker bei einer Anhaltung flüchten wollte und auf mich zufuhr die Waffe gezogen und auf ihn geschossen … Unsinn, weil der gesunde Menschenverstand in diesem Augenblick die VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT im Kopf in den Vordergrund, regelrecht knallte und die rechtfertigte aus meiner Sicht nie den Waffengebrauch. Wenn der Lenker selbst geschossen hätte, wäre es natürlich etwas anderes.

Es wird allerhöchste Zeit, dem Einhalt zu gebieten, sonst werden ggf. noch viele Leichen die Straßen pflastern. Mein Partner und ich hatten auch für solche Gegebenheiten einen Ausspruch parat: “Gott wird ihn strafen“.

Manche nehmen halt alles selbst in die Hand und agieren als Ankläger, Richter und Henker - mit Todesurteil - bitter …

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Update 10.08.08: Einer vertraulichen Quelle zur Folge war das Motorrad gestohlen und es soll keine Alkoholisierung vorgelegen haben.

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