Pfandrückzahlung bei ZIELPUNKT – ein Problemfall für Konsumenten
Geschrieben von Glöckel in PressemitteilungenPressemitteilung
Beim Kauf von Pfandgebinden wird Pfand kassiert – bei der Rückzahlung kann es jedoch problematisch werden, wie ein aktueller Konsumententest von DER GLÖCKEL dokumentiert …
Volltext: Im Zuge eines Konsumententestes vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL in ZIELPUNKT-Filialen der ZIELPUNKT WARENHANDELS GmbH & Co KG wurde ein rechtswidriger Zustand innerhalb der Supermarktkette aufgedeckt. Es wurde die Barauszahlung, selbst eines doch als geringfügig anzusehenden Pfandbetrages von 87 Cent, durch das Personal verweigert.
Im Gegensatz zu den Angaben unterschiedlicher Dienstnehmer vom ZIELPUNKT, sprach die Konzernleitung vom Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter. Dies veranlaßte das Nachrichtenmagazin seinen Test auszuweiten und das Resultat demaskiert ZIELPUNKT eines Verhaltens gegenüber Konsumenten, die deren Abqualifizierung zu “Kunden” der 2. Wahl zum Ausdruck bringt.
Um eine eindeutige Klärung des Rechtsanspruches von Konsumenten zur Pfandrückerstattung zu erhalten wurde der Verein für Konsumenteninformation (VKI) zu diesem Aspekt befragt und die Stellungnahme der Juristin Mag. M. Ecker ist diesbezüglich eindeutig.
Der Konsumententest unter “Rechtswidrige Weigerung der Pfandrückzahlung bei ZIELPUNKT” unter: www.dergloeckel.eu/Konsument/12/Konsumententest-Pfandrueckzahlung
-Zielpunkt_102502.html.
DER GLÖCKEL
Unabhängiges Nachrichtenmagazin
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Walter Egon Glöckel
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