Was meinen Sie wohl, wie sich ein Journalist als Lenker eines Kraftfahrzeuges verhält, der laufend über die exekutive Gewalt inkl. der Polizei kritisch berichtet? (Beispiele: 1 | 2 | 3 | 4 | 5) Wird er penibel auf die Einhaltung der Verkehrsvorschriften achten, weil man ja selbst nicht Widrigkeiten Anderer, beispielsweise auch in einer Dokumentarfilmreihe der Öffentlichkeit gegenüber aufzeigt, oder rücksichtslos dahinfahren?
Natürlich das Erstgenannte, weil ich genau weiß, daß gerade so mancher Polizeibeamte nur noch darauf wartet endlich mit aller zur Verfügung stehenden Macht der Staatsgewalt zuschlagen zu können. Und wenn sich dann im Fahr- & Verkehrsverhalten nicht wirklich etwas finden läßt, dann kann ein Polizist auch schon einmal ein Szenario schaffen, das Gewünschtes mit sich bringt. Das sage ich aus meiner langjährigen Erfahrung als Polizeibeamter – darüber kann man ganze Kapitel schreiben …
So trudelte Anfang Februar dJ eine sogenannte Anonymverfügung bei meiner Angehörigen ein, die mir freundlicher Weise ihr Fahrzeug borgt. Unter dem Aktenzeichen BLS2-V-09769 wird folgender Vorwurf erhoben:
“Sie haben die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung nicht rechtzeitig angezeigt, wodurch sich andere Straßenbenützer auf den bevorstehenden Vorgang nicht einstellen konnten.
Tatort: Gemeindegebiet Hainburg an der Donau auf der Bundesstrasse 9 nächst Strkm. 037,770 Jet Tankstelle, Freiland.”
Ich teilte meiner Angehörigen mit, daß sie sich nicht aufregen sollte. Sie möge die Frist zur Einzahlung des Strafbetrages von 40.- EURO (öS 550.- !) für die angeblich verspätete Setzung des Blinkers verstreichen lassen und die Lenkererhebung abwarten. In diese bräuchte sie nur meine Daten einfügen und damit wäre die Angelegenheit für sie auch schon erledigt.
Fragwürdig für mich jedenfalls der Vorwurf ggf. anderen Straßenbenützern einen Fahrtrichtungswechsel nicht angezeigt zu haben. Auch der Tatort erschien keinesfalls eine Stichhaltigkeit zu beinhalten, von wo ich wohin gefahren wäre und wobei ich eine angebliche Fahrtrichtungsänderung nicht rechtzeitig angezeigt haben soll? War ich von der Tankstelle herausgefahren oder was?
Jedenfalls veranlaßte mich die Anonymverfügung auf der Polizeiinspektion Hainburg vorstellig zu werden um in Erfahrung zu bringen, was eine derartige Tatortbeschreibung und der Inhalt der Anonymverfügung ohne beinhaltende Angaben über Fahrtrichtung und bei welcher Gelegenheit ich angeblich nicht zeitgerecht blinkte, sollte. (Anm.: Aus meiner zurückliegenden Zugehörigkeit zur Polizei gibt es noch einige Polizisten, die mich dort kennen)
“Wem habe ich dieses polizeiliche Meisterwerk zu verdanken?” lautete meine Einleitung, worauf dem Polizeibeamten die Gesichtszüge etwas einfroren. Während meiner Erklärung, daß der Inhalt der Anonymverfügung völlig unzureichend war, hielt der Polizist Nachschau in einem Buch und teilte mit, daß es kein Beamter der hs. Polizeiinspektion war, der die Anzeige verfaßte. Dies brachte meine Nachfrage, ob es sich um einen Beamten der vormaligen GREKO (Grenzkontrollstelle) handelte, die in diesem lokalen Bereich ebenfalls unterwegs sind. Darauf verließ er für kurze Zeit den Raum, kehrte wieder und teilte kurz mit, daß es sich doch um einen Polizisten der hs. Polizeiinspektion handelte. Den Namen wollte er mir nicht mitteilen, worauf ich nur noch entgegnete, daß ich diesen durch Akteneinsicht im Zuge des Verwaltungsstrafverfahrens sowieso erfahren werde.
Nun denn, die Zeit verstrich und es langte bei meiner Angehörigen keine Lenkererhebung ein. Dafür jedoch letzte Woche eine neuerliche Anonymverfügung mit anderen Angaben. Die BH Bruck/Leitha wirft nun zum gleichen Tatzeitpunkt unter der AZ: BLS2-S-091976 wie folgt vor:
“Tatbeschreibung: Die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung anderen Straßenbenützern, die sich auf den Vorgang einzustellen hatten, nicht angezeigt.
Tatort: Gemeindegebiet Hainburg/Donau, LB 9, Strkm. 037,770, Kreisverkehr, Fahrtrichtung Wien.”
Aha: Aus einer “nicht rechtzeitigen Anzeige der Fahrtrichtungsänderung” wurde nunmehr “keine Anzeige der Fahrtrichtungsänderung” und jetzt war es auch nicht mehr die Jet Tankstelle, sondern der Kreisverkehr mit zusätzlicher Angabe der Fahrtrichtung Wien.
Ein unverzüglich nach dem Eintreffen der zweiten Anonymverfügung vorgenommenes Telefonat mit der Strafreferentin der BH-Bruck ergab die Angabe, daß eine neuerliche Zustellung der Anonymverfügung deshalb erfolgte, weil die Erste nicht zugestellt werden konnte. Dies konnte ich nur mit dem Verweis der mir vorliegenden widerlegen!?
Jetzt kommt es laut ihren Angaben nach Verstreichen der Einzahlungsfrist zur Zustellung der Lenkererhebung und auf diese freue ich mich direkt! Ich zähle mich zu den meist verklagtesten Journalisten im gesamten deutschsprachigen Raum und bin für die Nachhaltigkeit meiner Tätigkeit bekannt – wie heißt es so schön im Volksmund: “Warm anziehen …”
Nachsatz: Wegen eines Arbeitsunfalles, den ich 2007 erlitt kam es zu einem Gerichtsverfahren vor dem Arbeits- & Sozialgericht. Den Prozeß gegen den Versicherungsträger verlor ich, weil der Polizeibeamte (PI Hainburg), wie die Richterin mitteilte, es in seiner Unfallsmeldung verabsäumte anzuführen, daß ich mich auf dem Weg in ein Papierfachgeschäft befand um Aktenhüllen für die Arbeit zu besorgen. Die Rechnung für diesen Einkauf habe ich heute noch – es gibt für mich Bedeutenderes und Wichtigeres im Leben, als Eigeninteressen den Vorrang zu geben. Wer eine Vorstellung davon hat, was es bedeutet seit annähernd 6 Jahren ohne einen einzigen Tag Unterbrechnung wegen der Ausübung seiner Berufung unter juristischem Dauerfeuer zu stehen, wird das vielleicht verstehen können. (Die offenen Fälle: 1 | 2)
Schlagwörter:Amtsgewalt, Anonymverfügung, Änderung der Fahrtrichtung, Bezirkshauptmannschaft Bruck a.d. Leitha, BH Bruck/Leitha, Blinker setzen, kritischer Journalismus unerwünscht, Mißbrauch der Staatsgewalt, PI Hainburg, Polizei, Polizei kontra Journalismus, Polizeigewalt, Polizeigewalt schlägt zu, Polizeiinspektion Hainburg, Presse in Österreich, Pressefreiheit in Österreich, Rache der Polizei, Staatsgewalt und Journalismus



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