Pressemitteilung

Dem skandalösen Gerichtsverfahren zu einer Hackerreportage von der die HOST EUROPE GmbH betroffen war, folgte nun die “Klage” seitens des Journalisten am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Bundesrepublik Deutschland

Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht

Volltext: Der österreichische Journalist & Publizist, Walter Egon Glöckel, brachte zum Gerichtsfall, der Klage der HOST EUROPE GmbH wegen angeblich rufschädigender Äußerungen in der Reportage “Wie HOST EUROPE ein Hackeropfer zum Täter wandelt” nach Ausschöpfung des Instanzenzuges in Deutschland nunmehr Beschwerde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Bundesrepublik Deutschland ein.

Der Rechtsstreit begann im Herbst des Jahres 2006, als der Webhoster den verantwortlichen Medieninhaber des Nachrichtenmagazins DER GLÖCKEL (ISSN 1992-0318) dazu aufforderte, die Exklusivreportage vollständig zu löschen, und nach dessen Weigerung Klage am Landgericht Passau einbrachte. Der 4. Zivilsenat legte der HOST EUROPE GmbH in der ersten Güteverhandlung noch nahe, die Klage wegen geringer Erfolgsaussichten zurückzuziehen, und beraumte den Termin zur Urteilsverkündung an. Doch es sollte alles anders kommen. Anstelle einer Urteilsverkündung beraumte das LG Passau unerwartet einen neuerlichen Termin zu einer neuerlichen Güteverhandlung an. Fassungslos über diese Maßnahme nahm der Journalist mit dem zuständigen Richter Herzog am LG Passau Kontakt auf. Dieser beschuldigte GLÖCKEL dann im Zuge eines Telefonates, u.a. daran schuld zu sein, daß die erste Güteverhandlung vor dem falschen Senat abgehandelt worden war, weil es der Journalist und die Klägerin verabsäumt hätten anzugeben, daß in selbiger Angelegenheit bereits ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung eingebracht wurde, die das Gericht zwar nicht erlassen habe, aber somit das Verfahren vor derjenigen Kammer abzuhalten sei, die diesen Antrag behandelt hat.


GLÖCKEL wurde jedoch über diesen Antrag nachweislich niemals informiert und hatte keine Kenntnis darüber. Die Kontroverse, die sich zwischen Richter Herzog und dem Journalisten abspielte, setzte sich dann dokumentiert und beweisbar fort. Die Folgen u.a.: Sämtliche Beweismittel, die HOST EUROPE der Lügen und Oberflächlichkeit überführten, sowie eklatante Qualitätsmängel im Management und IT-Sicherheitsbereich dokumentierten, wurden unberücksichtigt gelassen; ein Sachverständiger wurde seitens des Gerichtes berufen, zu falschen und vom Gericht verfälschten Zitaten ein Gutachten zu erstellen. Diese Zitate stammten noch dazu u.a. aus einer Presseanfrage, die eine Schlußfolgerung der Recherchen und Meinungsäußerung zu HOST EUROPE darstellte; und letztlich wurde der Zeuge, der Opfer der Hackerangriffe war, nicht wie beantragt, als Zeuge gehört.

Das Resultat dieses skandalösen Gerichtsverfahrens war ein Urteil im Berufungsverfahren vor dem OLG München, das im Grunde genommen den Journalismus ab absurdum führt: Das Gericht bestätigte in einem Punkt die 1. Instanz, daß, wenn ein Konzern auf eine umfassende Sachverhaltsdarstellung mit einem “Dreizeiler” antwortet, in dem lapidar jeglicher Vorwurf in Abrede gestellt wird, die journalistische Sorgfaltspflicht nicht eingehalten wurde, weil damit alle recherchierten und dokumentierten Ergebnisse nichtig wären. Der Ausübung des Gewerberechtes wird der Vorzug gegenüber der freien Meinungsäußerung und somit Kritik gegeben. Auch jener Umstand, daß die HOST EUROPE GmbH schon während der Recherchen versuchte, den eigenen Kunden zu kaufen, um ihn dazu zu bewegen, seine Aussagen gegenüber dem Nachrichtenmagazin zu relativieren, ist dokumentiert. Fassungslos stimmt, daß selbst diese Verwerflichkeit, die mittels Originalschriftverkehr belegt wurde, das Gericht unbeachtet gelassen hat! Von 6 beklagten Punkten blieb der HOST EUROPE nur einer, mit dem sie erfolgreich war.

Wegen Verstoßes gegen Artikel 6, “Recht auf ein faires Verfahren”, sowie Artikel 10 – “Recht auf freie Meinungsäußerung” der Europäischen Konvention der Menschenrechte hat der Rechtsvertreter des Journalisten, RA Klaus WALKERLING, Beschwerde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht, dessen Eingang bereits seitens des EGMR bestätigt wurde. Die Beschwerde wird unter der Zahl: 35384/09 geführt.

Im Nachrichtenmagazin wurde nunmehr die vollständige Eingabe unter: http://www.dergloeckel.eu/Medien/1/Beschwerde-am-EGMR-gegen-Deutschland-eingebracht_101007.html veröffentlicht.
Die Sonderseite zu dem Fall unter http://www.Hosteurope.DerGloeckel.eu

DER GLÖCKEL
Unabhängiges Nachrichtenmagazin
ISSN 1992-0318
Berichte, Reportagen und Dokumentationen abseits der Massenmedien seit 2000
Walter Egon Glöckel

Wienerbergstrasse 9/126
A-1100 Wien

Tel.: +43-(0)688-8629456

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