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Dienstag, Juni 26th, 2007

Zu der Serie über die Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich mit dem Titel “Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals” habe ich nun den vollständigen Beschluß des Landesgerichts Korneuburg veröffentlicht. Das NÖ HILFSWERK hatte zu der Reportage “Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK” eine Klage auf Unterlassung und Widerruf gem. § 1330 Abs 2 ABGB (Streitwert 36.000.- Euro) mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung eingebracht. In der Reportage wurde der Sachverhalt, daß ein Zeitprotokoll einer Dienstnehmerin nachträglich seitens des HILFSWERKS überarbeitet wurde, sowie ihr rechtswidrig 3 Urlaubstage, ohne ihrem Wissen abgezogen wurden, dokumentiert.

Nachdem das Landesgericht Korneuburg unter dem Vorsitz der Richterin Mag. Carolin RAK im Provisorialverfahren die Reportage vollinhaltlich bestätigte und den Antrag vom NÖ HILFSWERK (vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH) auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ablehnte, zog das HILFSWERK dann die Klage zurück. Das Verfahren wurde unter der GZ: 16 Cg 132/06z geführt.

Zur Veröffentlichung in DER GLÖCKEL


Donnerstag, Mai 10th, 2007

Ehrenpreis gegen Pressefreiheit wird dem HILFSWERK in Österreich verliehenDER SCHWARZE EGON wird dem NÖ HILFSWERK verliehen

Dem Präsidenten des Niederösterreichischen HILFSWERKS, Dr. Ernst STRASSER (Bundesminister a.D. ÖVP), wird als verantwortlichen Leiter der Pflegediensteinrichtung für das Bundesland Niederösterreich stellvertretend für das NÖ HILFSWERK vom Journalisten Walter Egon GLÖCKEL wegen direkten Angriffes auf das Grundrecht der Pressefreiheit DER SCHWARZE EGON verliehen.

Im Zusammenhang mit einem direkten und deklarierten Angriff auf die Pressefreiheit zur Exklusivserie über den Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals – Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK (ÖVP) in Österreich (http://www.Pflegedienst.DerGloeckel.eu), verleiht der Journalist und Publizist, Walter Egon GLÖCKEL, stellvertretend für die Organisation deren Präsidenten, Dr. Ernst STRASSER (Bundesminister a.D. – ÖVP), den Ehrenpreis DER SCHWARZE EGON.


Das NÖ HILFSWERK hat bekanntlich 8 juristische Verfahren gegen die Reportagenserie ausgelöst und bis dato auch bereits 7 verloren (eines ist noch im Gange). In der 2. Klage der anwaltlichen Vertretung vom HILFSWERK, der Kanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte Ges.m.b.H., bringt die Pflegeorganisation, auch dem Gericht gegenüber zum Ausdruck, daß bereits die 1. Klage den Journalisten nicht davon abgehalten hat, weiterhin unwahre Angaben über die Arbeitsbedingungen im Bereich der mobilen Krankenpflege zu veröffentlichen.

Nach Prüfung des Landesgerichts Korneuburg wurde jedoch der Wahrheitsgehalt der Reportage bestätigt. Die Klägerin, das NIEDERÖSTERREICHISCHE HILFSWERK konnte die Angaben nicht widerlegen und zog dann die Klage zurück.

Auszug aus der Begründung zur Verleihung von DER SCHWARZE EGON:

Der Versuch, einen Journalisten durch Klagen mundtot zu machen und diese Absicht auch in Schriftform zu bestätigen, stellt einen direkten Angriff auf die Pressefreiheit dar, wodurch sich die Preisvergabe legitimiert.

Mit DER SCHWARZE EGON werden Firmen, Einrichtungen, Organisationen und Personen ausgezeichnet, die sich besondere und bedeutende Verdienste im negativen Sinne im Themenumfeld oder Zusammenhang mit dem Journalismus, der Pressefreiheit, der Meinungsfreiheit und/oder der Publizistik, nach Ansicht des Journalisten & Publizisten Walter Egon GLÖCKEL, erworben haben. (http://www.Der-Schwarze-Egon.DerGloeckel.eu)

Walter Egon Glöckel
Journalist & Publizist
Hummelstrasse 32
A-2410 Hainburg

http://www.Der-Schwarze-Egon.DerGloeckel.eu
presse(at)gloeckel.info

***Qualitätsjournalismus, den auch bereits der OBERSTE GERICHTSHOF in seinem Urteil 4 Ob 71/06d bestätigte***