Archiv für die Kategorie: “HOSTEUROPE”

Veröffentlichungen zur Causa HOST EUROPE, der Exklusivreportage “Wie HOST EUROPE ein Hackeropfer zum Täter wandelt”

Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebrachtEs ist eine Sache, wenn ein Konzern versucht, kritische Publizistik von der er betroffen ist, mit juristischen Mitteln zu bekämpfen, aber eine ganz andere, wenn im Zuge eines Gerichtsverfahrens ein Mann in schwarzer Robe sich so weit von der Rechtsstaatlichkeit entfernt, daß nach dessen Handeln ein Urteil gefällt wird, das den Journalismus letztendlich ad absurdum führt. Wenn Fakten und vorgelegte Beweismittel gänzlich außer acht gelassen werden und eine beklagte Partei, wie ich sie im Prozeß wegen angeblich rufschädigender Äußerungen in der Reportage zu HOST EUROPE darstellte, zur Zielscheibe eines Richters wurde, weil ich im Zuge einer völlig unerwarteten Prozeßwiederholung Kritik in einem Telefonat äußerte und es mir nicht gefallen ließ, daß mir nicht zur Kenntnis gebrachte Vorgänge am Landgericht Passau zum Schuldvorwurf gemacht wurden.

Gerichtsfall zur HOST EUROPE GmbH landete nun vor dem EGMRRichter Herzog, der vorsitzführende Richter am LG Passau war nun einmal in diesem Verfahren nicht gerade mit einem Kuscher oder Duckmäuser konfrontiert. Ja, ich habe im Laufe der vergangenen Jahre Erkundigungen innerhalb von Justizkreisen zu diesem Mann in schwarzer Robe eingeholt. Und wenn es sogar einen Anwalt gibt, der sein Mandat an einen Kollegen in dem Fall abgibt, wenn dieser Richter in dem Verfahren den Vorsitz führt, dann sollte das nachdenklich stimmen. Und ich meine, daß meine Stammleser wissen, wie ich auf Unrecht reagiere – hier geht es nicht um persönliche Animositäten, sondern die Verteidigung eines Menschenrechts.

Kein Mensch darf es hinnehmen, daß Personen unter Mißbrauch ihrer Stellung persönliche Rachegelüste ausleben, was Richter Herzog aus meiner Sicht einwandfrei belegt machte und damit die Grundsäulen unseres gesellschaftlichen Gefüges zum Einsturz bringt. Sein Urteil im Namen des Volkes hat es getan, weil der Richter unter Außerachtlassung zahlreicher Fakten und des Gesamtbildes, Wirtschaftsinteressen eines Konzerns das Vorrecht gegenüber umfassender Recherchen und der daraus gefolgten Kritik einräumte. Es darf nicht zulässig sein, daß beispielsweise einem Sachverständigen falsche und verfälschte Zitate zur Begutachtung vorgelegt werden, was Herzog machte.


Schon zu Beginn des Verfahrens war aus meiner Sicht der Karren verfahren, wie man auf gut wienerisch sagt, da der Richter meine wirtschaftlichen Verhältnisse als nicht glaubhaft beurteilte. (Die Buchhaltung sollte dem Gericht vorgelegt werden) Die Vorstellung, daß ein Mensch die Ausübung des Journalismus als Lebensaufgabe und nicht als Einnahmequelle, die ihm Benz und Perserteppiche beschert, ansieht, die überschritt wohl den Horizont des Begreifbaren. Ich wies die Vertreter des LG Passau in ihre Schranken, weil ich es mir verbat, daß sie mir wegen meines geringen Einkommens die Ausübung eines anderen Berufes nahelegten und verwies auf einschlägige Konventionen, das Grundgesetz und auch die für mich in Österreich geltende Bundesverfassung – all diese garantieren mir die FREIE BERUFSWAHL. Solche Inhalte werden die Herrschaften wohl kaum zuvor zu Gesicht bekommen haben.

Sie können zu meiner Publizistik stehen wie Sie möchten, ob Sie zu denjenigen gehören, die sie befürworten oder denjenigen, die mich lieber längstens unter den Toten sehen würden, doch eines sollte Ihnen klar sein: Wenn die Gesellschaft es heute in Europa akzeptiert, daß ein Richter einem Journalisten das Recht abspricht Kritik als Folge von Vorgängen und Fakten an einem Konzern zu äußern, der seinen eigenen Kunden zusätzlich nachweislich und dokumentiert kaufen wollte um die Reportage zu verhindern, dann dürfen Sie sich nicht wundern, wenn Sie sich morgen an einen Journalisten mit eindeutigen Beweisen um Hilfe wenden und Ihre Gegenseite nur einen Dreizeiler schreibt in dem alles in Abrede gestellt wird. Denn wenn der Journalist dann Ihren Fall veröffentlicht, dann urteilt das Gericht, daß der Journalist die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt hat, weil der Dreizeiler dem widersprach und verurteilt diesen. So geschah es am Landgericht Passau.

Menschen haben ihr Blut für die Erkämpfung von Grundfreiheiten vergossen, die Meinungsfreiheit ist eines dieser kostbarsten Güter, die Freiheit, die uns von einer Diktatur unterscheidet. Herzog ist aus meiner Sicht eine Schande für den Richterstand, die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Richtertums, weil er berechtigte Kritik nicht hinnehmen konnte und sich sachlich damit auseinandersetzte, er rächte sich an mir. Jetzt habe ich mit dem letzten mir auf juristischer Ebene zur Verfügung stehenden Mittel mit Unterstützung meines Rechtsanwaltes Klaus Walkerling die Beschwerde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Bundesrepublik Deutschland eingebracht.


In all den Jahren in denen ich meine Publizistik vor Gerichten verteidigen mußte, war das Richtertum die Einheit, der ich vertraute, die ihre Objektivität und Sachlichkeit wahrte und betreffend meiner Reportagen, die von mir publizierten Inhalte bestätigte. So vertraue ich diesen Fall betreffend darauf, daß die obersten Richter Europas das Unrecht erkennen, sich des Falles annehmen und als letzte Konsequenz seines Handelns einem Mann, der sich als Richter bezeichnet, das Recht im Namen des Volkes zu sprechen aberkannt wird. Denn im Namen des Volkes steht auf dem Papier seines Urteils, doch gesprochen hat nur er, Richter Herzog.

Ja, ich habe ein Gesetz gebrochen, indem ich das Telefonat zwischen ihm und mir aufgezeichnet habe. Aber das befähigt mich auch den Wahrheitsbeweis hinsichtlich meiner veröffentlichten Angaben zu erbringen, in dem er mir zu einer Folgeveröffentlichung 3 Fehler zum Vorwurf machte, die u.a. auch aus diesem Telefonat stammten. Wie sagte Herzog als Einleitung bei der Prozeßwiederholung:

Ich habe jetzt zu diesem Fall eine weitere Veröffentlichung von Ihnen gelesen und darin 3 falsche Angaben gefunden. Wenn schon in dieser Veröffentlichung 3 Fehler enthalten sind, was ist dann von der streitgegenständlichen Reportage zu halten? Aus diesem Grunde haben wir uns die Reportage nochmals angesehen und sind nun zu einer anderen Auffassung gelangt als die andere Kammer. 3 Punkte sprechen nun für die Klägerin, nur noch 3 für Sie.

Zur nunmehr vollständig veröffentlichten Beschwerde wegen Artikel 6 und 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention am EGMR gegen die Bundesrepublik Deutschland

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HOST EUROPE versus DER GLÖCKELZum Gerichtsfall, der Klage der HOST EUROPE GmbH zur Reportage “Wie HOST EUROPE ein Hackeropfer zum Täter wandelt” wurde eine nunmehr eine neue Veröffentlichung im Nachrichtenmagazin vorgenommen.

Nach Zensurversuch, Nichterlassung einer einstweiligen Verfügung und Ablehnung von 4 Klagepunkten vom Landgericht Passau verliert HOST EUROPE einen weiteren Klagepunkt vor dem Oberlandesgericht München in einen skandalösen Verfahren gegen DER GLÖCKEL. Es folgt die Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durch den Herausgeber.

Zur Veröffentlichung
Zur Sonderseite zu dem Gerichtsfall


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