Staatsanwaltschaft Wien tritt RED BULL-Causa an STA Wr. Neustadt ab
Geschrieben von Glöckel in AllgemeinZu meiner Strafanzeige wegen Herabwürdigung religiöser Lehren (§ 188 StGB) gegen die RED BULL Ges.m.b.H. (GF Dietrich Mateschitz) sowie wegen Beteiligung durch Ausstrahlung gegen RTL und Pro7, habe ich am heutigen Tage bei einem Telefonat mit der sachbearbeitenden Bezirksanwältin, Frau KRENN erfahren, daß die Staatsanwaltschaft Wien heute zuständigkeitshalber den Akt an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt abgetreten hat.
Auf meine Nachfrage aus welchen Gründen diese Abtretung erfolgte, teilte Frau KRENN nur mit, daß sich die aus dem TATORT ergibt.
TATORT?! – meine Anzeige bezog sich auf die Ausstrahlung im Dezember 2008 im öffentlichen Fernsehen. Lediglich in der Sachverhaltsschilderung wurde meinerseits angeführt, daß ich erstmals den Weihnachtswerbespot in einem Kino der UCI-Gruppe in Wiener Neudorf im Dezember 2007 vorgeführt bekam. Ich frage mich jetzt, warum die Staatsanwaltschaft in Wiener Neustadt eine “andere” Zuständigkeit betreffend des TATORTES – “Fernsehen” haben sollte als die Staatsanwaltschaft Wien?
Nach diesem Telefonat griff ich nochmals zum Hörer um diesen für mich doch seltsam erscheinenden Vorgang mit einem vertrauten Juristen zu erörtern. Dieser meinte spontan: “Die heiße Kartoffel wurde weitergegeben”. Er meinte, daß dieser Vorgang gut in das Buch des Juristen NOLL passen würde, das auch als Kompendium fragwürdiger Rechtszustände bezeichnet und als solches beschrieben wird.
Nun denn, es verwundert mich gar nichts mehr. Was ich den Lesern bis dato noch nicht mitgeteilt habe: Dies war die 2. Fragwürdigkeit seit Einbringens der Strafanzeige! Kurz nachdem ich die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien persönlich abgegeben hatte, wurde mir auf Nachfrage mitgeteilt, daß das Strafverfahren vorläufig eingestellt wurde, da die Anzeige gegen UNBEKANNTE TÄTER gerichtet war!? Dies veranlaßte mich einer Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft Wien die 1. Seite der Anzeige nochmals als FAX zu übermitteln, auf der eindeutig zwei verantwortliche Namen von Personen angeführt sind, die die juristischen Personen vertreten. Die Verantwortlichkeit jedenfalls bei der RED BULL GmbH ist durch Firmenbuchauszug und dem Eintrag des Geschäftsführers Dietrich MATESCHITZ unwiderlegbar darin enthalten.
Es dürfte ein interessanter Fall werden – und glauben Sie mir, ich könnte Ihnen mittlerweile von Vorgängen innerhalb juristischer Auseinandersetzungen berichten, die – kommt Zeit kommt Veröffentlichung :o)*
* Update: Die Zeit ist gekommen, der Öffentlichkeit “Juristische Spitzfindigkeiten” vor Augen zu führen.
Schlagwörter:Alfred J. Noll, Anzeige gegen ProSieben, Anzeige gegen RTL, § 188 StGB, Bezirksanwältin Krenn, Dietrich Mateschitz, Fragwürdiges in Strafverfahren, Glöckel Red Bull, Herabwürdigung religiöser Lehren, Red Bull, RTLPro7, Staatsanwaltschaft Wien, Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, Strafanzeige gem. § 188 StGB, Tatortbestimmung, Weihnachtswerbespot RED BULL, Weihnachtswerbung Red Bull


Einträge (RSS)