Posts Tagged “Anzeige gegen RTL”

Zu meiner Strafanzeige wegen Herabwürdigung religiöser Lehren (§ 188 StGB) gegen die RED BULL Ges.m.b.H. (GF Dietrich Mateschitz) sowie wegen Beteiligung durch Ausstrahlung gegen RTL und Pro7, habe ich am heutigen Tage bei einem Telefonat mit der sachbearbeitenden Bezirksanwältin, Frau KRENN erfahren, daß die Staatsanwaltschaft Wien heute zuständigkeitshalber den Akt an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt abgetreten hat.

Auf meine Nachfrage aus welchen Gründen diese Abtretung erfolgte, teilte Frau KRENN nur mit, daß sich die aus dem TATORT ergibt.

TATORT?! – meine Anzeige bezog sich auf die Ausstrahlung im Dezember 2008 im öffentlichen Fernsehen. Lediglich in der Sachverhaltsschilderung wurde meinerseits angeführt, daß ich erstmals den Weihnachtswerbespot in einem Kino der UCI-Gruppe in Wiener Neudorf im Dezember 2007 vorgeführt bekam. Ich frage mich jetzt, warum die Staatsanwaltschaft in Wiener Neustadt eine “andere” Zuständigkeit betreffend des TATORTES – “Fernsehen” haben sollte als die Staatsanwaltschaft Wien?


Nach diesem Telefonat griff ich nochmals zum Hörer um diesen für mich doch seltsam erscheinenden Vorgang mit einem vertrauten Juristen zu erörtern. Dieser meinte spontan: “Die heiße Kartoffel wurde weitergegeben”. Er meinte, daß dieser Vorgang gut in das Buch des Juristen NOLL passen würde, das auch als Kompendium fragwürdiger Rechtszustände bezeichnet und als solches beschrieben wird.

Nun denn, es verwundert mich gar nichts mehr. Was ich den Lesern bis dato noch nicht mitgeteilt habe: Dies war die 2. Fragwürdigkeit seit Einbringens der Strafanzeige! Kurz nachdem ich die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien persönlich abgegeben hatte, wurde mir auf Nachfrage mitgeteilt, daß das Strafverfahren vorläufig eingestellt wurde, da die Anzeige gegen UNBEKANNTE TÄTER gerichtet war!? Dies veranlaßte mich einer Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft Wien die 1. Seite der Anzeige nochmals als FAX zu übermitteln, auf der eindeutig zwei verantwortliche Namen von Personen angeführt sind, die die juristischen Personen vertreten. Die Verantwortlichkeit jedenfalls bei der RED BULL GmbH ist durch Firmenbuchauszug und dem Eintrag des Geschäftsführers Dietrich MATESCHITZ unwiderlegbar darin enthalten.

Es dürfte ein interessanter Fall werden – und glauben Sie mir, ich könnte Ihnen mittlerweile von Vorgängen innerhalb juristischer Auseinandersetzungen berichten, die – kommt Zeit kommt Veröffentlichung :o)*

* Update: Die Zeit ist gekommen, der Öffentlichkeit “Juristische Spitzfindigkeiten” vor Augen zu führen.

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Zur Anzeige wegen Herabwürdigung religiöser Lehren gemäß § 188 Österreichisches Strafgesetzbuch gegen die RED BULL GmbH sowie die beteiligten TV-Sender Pro7 und RTL im Weihnachtswerbespot (Ausstrahlung 2007 und 2008) sind weitere Medienberichte veröffentlicht worden:

TVprogramm24.com (D):
“Red Bull”: Weihnachtsspot gibt Grund zur Klage

Werben und Verkaufen (D):
“Blasphemie-Vorwurf gegen Red Bull und Privatsender

CHRISTEN HEUTE (D):
Strafanzeige gegen Red Bull in Österreich


fronda.pl (Pl):
Austriak skarzy Red Bulla za obraze Swietej Rodziny

ShortNews (D):
Nun erging Anzeige gegen weihnachtlichen Red Bull-Werbespot

VIVIANO (D):
“Red Bull”: Weihnachtsspot gibt Grund zur Klage

Kontakter – Der internationale Nachrichtendienst der Kommunikationsbranche (D):
Red Bull handelt sich mit Weihnachtsspot mächtig Ärger ein

FANLEXIKON (D):
Red Bull: Weihnachtsspot gibt Grund zur Klage

Radio Gong 106,9 (D)
“Red Bull”: Weihnachtsspot gibt Grund zur Klage

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