Geschrieben von Glöckel in HILFSWERK
Vorahnungen kamen in mir auf, als plötzlich das NÖ HILFSWERK den Verhandlungstermin für die 7. Tagsatzung zu deren Klage auf den Prolog zur Exklusivserie über die Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK durch das Gericht verschieben ließ. Da gibt es doch Erstens die Nationalratswahl 08 und Zweitens bereits ein Verfahren in dem die der ÖVP zuzuordnende “soziale Pflegeeinrichtung” vor den Zeugenaussagen von vier ehemaligen Dienstnehmerinnen in die Knie ging und alle eingeklagten Forderungen vor dem 3. Gerichtstermin am Arbeits- & Sozialgericht Korneuburg beglich!
Just erhielt ich vor zwei Tagen eine e-Mail meines Rechtsanwaltes, der seitens der Richterin im letzten von bereits 7 + 1 verlorenen Verfahren vom NÖ HILFSWERK, informiert wurde, daß das Gericht über keine ladungsfähige Anschrift, der von mir berufenen Zeugin verfügt. Bei dieser Zeugin handelt es sich um eine Einsatzleiterin vom NÖ HILFSWERK, die nicht nur durch Quellen- und Zeugenaussagen schwer belastet wird, sondern auch durch umfassendes firmeninternes, als auch als vertraulich gekennzeichnetes Dokumentenmaterial. Rechtsbrüche am laufenden Band hat diese Dame mit anderen Führungspersönlichkeiten vom NÖ HILFSWERK zu verantworten. Sie gehört im übrigen zu denjenigen Personen, die nach Jahren der Dienstverrichtung sich aus dem ÖVP-HILFSWERK verabschiedet wurden. Diese Formulierung ist übrigens absichtlich so gewählt …
Natürlich habe ich deren Adressat unverzüglich bekannt gegebe! Was ich jetzt allerdings nur hoffe, daß der NÖ ARBEITERKAMMER-Präsident STAUDINGER noch bevor er aus seinem Amt (2009) ausscheidet in den Zeugenstand zur Causa PFLEGESKANDAL HILFSWERK berufen wird, weil über dessen Privatanschrift verfüge ich noch nicht …
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Zeugenladung nicht möglich
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Das unabhängige Online-Magazin “Blaulicht und Graulicht” unter der Federführung von Marcus J. OSWALD, veröffentlichte am 4.6.08 einen Artikel zu der von mir aufgedeckten rechtswidrigen Entlohnung der Beschäftigten in der mobilen Alten- und Hauskrankenpflege beim HILFSWERK in Österreich und verweist darin auf die im causalen Zusammenhang stehende Videobotschaft, die sich an alle aktiven, wie auch ehemaligen Dienstnehmer richtet und die Möglichkeit einer Lohnnachforderung aufzeigt, die bis zu einigen Tausend Euro pro betroffenen Dienstnehmer ausmachen kann.
Wie bereits berichtet, wendete jedenfalls nachweislich das NÖ HILFSWERK mit über 4700 Beschäftigten sittenwidrig Auslastungsquoten an und reduzierte somit das Realeinkommen etlicher Dienstnehmer.
Zum Artikel “Neue Videobotschaft von Walter Egon Glöckel” im BLAULICHT UND GRAULICHT.
Zum Index der Exklusivserie “Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals – Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich”
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Arbeitsbedingungen beim Hilfswerk,
Blaulicht und Graulicht,
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Videobotschaft für Pflegepersonal
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