Posts Tagged “Dr. Kenneth Levin”

Ernst STRASSER am Wendepunkt seiner PolitikerkarriereDie letzte Tagsatzung am 6.5.09 zur Klage vom NÖ HILFSWERK gegen den Journalisten Walter Egon GLÖCKEL brachte durch die Zeugeneinvernahmen eine Deutlichkeit einer gar nicht so menschlich agierenden Pflegeorgansiation zu Tage, wie man es sich kaum vorstellen kann. Dr. Ernst STRASSER ist seit Jahren Präsident der ÖVP-nahen Pflegeorganisation.

Nicht nur, daß der ÖVP-Politiker und Anwalt vom HILFSWERK, Werner SUPPAN die regelrechte verbale Exekutierung der Organisation, die den Slogan “Qualität von Mensch zu Mensch” predigt, durch den Leiter der Rechtsabteilung der NÖ ARBEITERKAMMER, DDr. MASSL, hinnehmen mußte, packte auch der ehemalige Manager vom NÖ HILFSWERK aus. Dr. LEVIN revidierte seine vorherigen Zeugenaussagen nachdem GLÖCKEL ihm medial die Strafanzeige wegen falscher Zeugenaussage ankündigte. LEVIN wurde von der vorsitzführenden Richterin Mag. RAK nochmals geladen, da er ihr nach seinen vorherigen Einvernahmen einen Brief übermittelte – und allein dessen Inhalt spricht für sich (in der aktuellen Veröffentlichung enthalten) – jedenfalls bestätigte er über Jahre hindurch die vorgenommenen Rechtsbrüche in der mobilen Hauskrankenpflege über die GLÖCKEL seit September 2006 (!), trotz Klageflut, laufend berichtet.


Ein Köpferollen und die Übernahme der Verantwortungen für die Betrügerein wird eintreten – das Urteil folgt schriftlich. Und an die Adresse der ÖVP sei Folgendes gerichtet:

Offensichtlich ist es dem Herrn Vizekanzler Josef PRÖLL nicht von Wichtigkeit, ob die Person, die er für einen extrem verantwortungsvollen Job innerhalb der EU nominiert, hinsichtlich ihres Vorlebens, diesen auch verdient, sondern auch seiner würdig ist.

Dem HILFSWERK wurde schon in den ersten Tagsatzungen seitens des Journalisten mitgeteilt, daß sie mit den Klagen nichts anderes erwirken, als daß sich der Zeitraum der Publizierungen der über Jahre recherchierten Sachverhalte und Skandale um den der Dauer des letzten Gerichtsverfahrens verzögert. Als Schlußpunkt der Serie wird im Jahr 2011 den Lesern jene Begebenheit dargelegt, die an menschlicher Niedertracht kaum zu überbieten war und die Serie und Recherchen zum HILFSWERK ausgelöst hat.

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Es war eine anstrengende Gerichtswoche – Dienstag am Landesgericht Korneuburg die 6. Tagsatzung zu den aufgedeckten Mißständen und Gesetzesverstößen innerhalb der Exklusivserie “Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals – Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich” und gestern am Landgericht Passau die Verhandlung zur Klage der HOST EUROPE GmbH gegen die Hackerreportage “Wie HOST EUROPE ein Hackeropfer zum Täter wandelt“.

Nachdem das auffallende Köpferollen beim NÖ HILFSWERK von Führungskräften endlich insofern im Verfahren seitens des NÖ HILFSWERKS bestätigt wurde, daß drei leitende Dienstnehmer ausgeschieden und eine Betriebsleiterin versetzt wurde – und zwar wie folgt: 1x aus gesundheitlichen Gründen, 1x Kündigung aus eigenem Antrieb (Anm.: Die betroffene Einsatzleiterin bedauerte mehrfach gegenüber den Mitarbeitern ihr Ausscheiden) und die Kündigung seitens des HILFSWERKS von einem Manager unter dem Hinweis, daß dies jedoch nichts mit meiner Reportagenserie zu tun habe …. Die Betriebsleiterin wurde aus eigenem Wunsch einer anderen Tätigkeit zugeführt … All diese Personen waren seit Jahren führende Dienstnehmer vom NÖ HILFSWERK und Schlüsselpersonen innerhalb unterschiedlicher Reportagen.


Mit Kopfschütteln habe ich jedoch feststellen müssen, daß der Personalchef SCHABATA wieder Zeugenaussagen gemacht hat, die im vollkommenen Widerspruch zu den Angaben vom NÖ HILFSWERK im Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren stehen. Nun denn, auch daß wird meinerseits nicht widerspruchslos zur Kenntnis genommen werden -

Gestern haben dann am Landgericht Passau zur Causa HOST EUROPE – Hackerreportage “Wie HOST EUROPE ein Hackeropfer zum Täter wandelt”, meine Mitarbeiter im Fachbereich Computer dargelegt, wie, wann und welche Schwachstellen Sie an den Servern von HOST EUROPE feststellen konnten. Der vom Gericht berufene Sachverständige machte dann auf Befragen meines Rechtsvertreters u.a. die Aussage, daß er selbst keine Begutachtung der Server bei der Klägerin vorgenommen habe.

Wenn beide Gerichtsprotokolle eingetroffen sind, werde ich die entsprechenden Publizierungen selbstverständlich vornehmen.

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