Anstrengende Gerichtswoche zur Causa NÖ HILFSWERK und HOST EUROPE
Geschrieben von Glöckel in HILFSWERK, HOSTEUROPEEs war eine anstrengende Gerichtswoche – Dienstag am Landesgericht Korneuburg die 6. Tagsatzung zu den aufgedeckten Mißständen und Gesetzesverstößen innerhalb der Exklusivserie “Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals – Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich” und gestern am Landgericht Passau die Verhandlung zur Klage der HOST EUROPE GmbH gegen die Hackerreportage “Wie HOST EUROPE ein Hackeropfer zum Täter wandelt“.
Nachdem das auffallende Köpferollen beim NÖ HILFSWERK von Führungskräften endlich insofern im Verfahren seitens des NÖ HILFSWERKS bestätigt wurde, daß drei leitende Dienstnehmer ausgeschieden und eine Betriebsleiterin versetzt wurde – und zwar wie folgt: 1x aus gesundheitlichen Gründen, 1x Kündigung aus eigenem Antrieb (Anm.: Die betroffene Einsatzleiterin bedauerte mehrfach gegenüber den Mitarbeitern ihr Ausscheiden) und die Kündigung seitens des HILFSWERKS von einem Manager unter dem Hinweis, daß dies jedoch nichts mit meiner Reportagenserie zu tun habe …. Die Betriebsleiterin wurde aus eigenem Wunsch einer anderen Tätigkeit zugeführt … All diese Personen waren seit Jahren führende Dienstnehmer vom NÖ HILFSWERK und Schlüsselpersonen innerhalb unterschiedlicher Reportagen.
Mit Kopfschütteln habe ich jedoch feststellen müssen, daß der Personalchef SCHABATA wieder Zeugenaussagen gemacht hat, die im vollkommenen Widerspruch zu den Angaben vom NÖ HILFSWERK im Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren stehen. Nun denn, auch daß wird meinerseits nicht widerspruchslos zur Kenntnis genommen werden -
Gestern haben dann am Landgericht Passau zur Causa HOST EUROPE – Hackerreportage “Wie HOST EUROPE ein Hackeropfer zum Täter wandelt”, meine Mitarbeiter im Fachbereich Computer dargelegt, wie, wann und welche Schwachstellen Sie an den Servern von HOST EUROPE feststellen konnten. Der vom Gericht berufene Sachverständige machte dann auf Befragen meines Rechtsvertreters u.a. die Aussage, daß er selbst keine Begutachtung der Server bei der Klägerin vorgenommen habe.
Wenn beide Gerichtsprotokolle eingetroffen sind, werde ich die entsprechenden Publizierungen selbstverständlich vornehmen.
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