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Zu der Serie über die Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich mit dem Titel “Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals” habe ich nun den vollständigen Beschluß des Landesgerichts Korneuburg veröffentlicht. Das NÖ HILFSWERK hatte zu der Reportage “Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK” eine Klage auf Unterlassung und Widerruf gem. § 1330 Abs 2 ABGB (Streitwert 36.000.- Euro) mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung eingebracht. In der Reportage wurde der Sachverhalt, daß ein Zeitprotokoll einer Dienstnehmerin nachträglich seitens des HILFSWERKS überarbeitet wurde, sowie ihr rechtswidrig 3 Urlaubstage, ohne ihrem Wissen abgezogen wurden, dokumentiert.

Nachdem das Landesgericht Korneuburg unter dem Vorsitz der Richterin Mag. Carolin RAK im Provisorialverfahren die Reportage vollinhaltlich bestätigte und den Antrag vom NÖ HILFSWERK (vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH) auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ablehnte, zog das HILFSWERK dann die Klage zurück. Das Verfahren wurde unter der GZ: 16 Cg 132/06z geführt.

Zur Veröffentlichung in DER GLÖCKEL


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