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Pressemitteilung
Dem skandalösen Gerichtsverfahren zu einer Hackerreportage von der die HOST EUROPE GmbH betroffen war, folgte nun die “Klage” seitens des Journalisten am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Bundesrepublik Deutschland

Volltext: Der österreichische Journalist & Publizist, Walter Egon Glöckel, brachte zum Gerichtsfall, der Klage der HOST EUROPE GmbH wegen angeblich rufschädigender Äußerungen in der Reportage “Wie HOST EUROPE ein Hackeropfer zum Täter wandelt” nach Ausschöpfung des Instanzenzuges in Deutschland nunmehr Beschwerde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Bundesrepublik Deutschland ein.
Der Rechtsstreit begann im Herbst des Jahres 2006, als der Webhoster den verantwortlichen Medieninhaber des Nachrichtenmagazins DER GLÖCKEL (ISSN 1992-0318) dazu aufforderte, die Exklusivreportage vollständig zu löschen, und nach dessen Weigerung Klage am Landgericht Passau einbrachte. Der 4. Zivilsenat legte der HOST EUROPE GmbH in der ersten Güteverhandlung noch nahe, die Klage wegen geringer Erfolgsaussichten zurückzuziehen, und beraumte den Termin zur Urteilsverkündung an. Doch es sollte alles anders kommen. Anstelle einer Urteilsverkündung beraumte das LG Passau unerwartet einen neuerlichen Termin zu einer neuerlichen Güteverhandlung an. Fassungslos über diese Maßnahme nahm der Journalist mit dem zuständigen Richter Herzog am LG Passau Kontakt auf. Dieser beschuldigte GLÖCKEL dann im Zuge eines Telefonates, u.a. daran schuld zu sein, daß die erste Güteverhandlung vor dem falschen Senat abgehandelt worden war, weil es der Journalist und die Klägerin verabsäumt hätten anzugeben, daß in selbiger Angelegenheit bereits ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung eingebracht wurde, die das Gericht zwar nicht erlassen habe, aber somit das Verfahren vor derjenigen Kammer abzuhalten sei, die diesen Antrag behandelt hat.
GLÖCKEL wurde jedoch über diesen Antrag nachweislich niemals informiert und hatte keine Kenntnis darüber. Die Kontroverse, die sich zwischen Richter Herzog und dem Journalisten abspielte, setzte sich dann dokumentiert und beweisbar fort. Die Folgen u.a.: Sämtliche Beweismittel, die HOST EUROPE der Lügen und Oberflächlichkeit überführten, sowie eklatante Qualitätsmängel im Management und IT-Sicherheitsbereich dokumentierten, wurden unberücksichtigt gelassen; ein Sachverständiger wurde seitens des Gerichtes berufen, zu falschen und vom Gericht verfälschten Zitaten ein Gutachten zu erstellen. Diese Zitate stammten noch dazu u.a. aus einer Presseanfrage, die eine Schlußfolgerung der Recherchen und Meinungsäußerung zu HOST EUROPE darstellte; und letztlich wurde der Zeuge, der Opfer der Hackerangriffe war, nicht wie beantragt, als Zeuge gehört.
Das Resultat dieses skandalösen Gerichtsverfahrens war ein Urteil im Berufungsverfahren vor dem OLG München, das im Grunde genommen den Journalismus ab absurdum führt: Das Gericht bestätigte in einem Punkt die 1. Instanz, daß, wenn ein Konzern auf eine umfassende Sachverhaltsdarstellung mit einem “Dreizeiler” antwortet, in dem lapidar jeglicher Vorwurf in Abrede gestellt wird, die journalistische Sorgfaltspflicht nicht eingehalten wurde, weil damit alle recherchierten und dokumentierten Ergebnisse nichtig wären. Der Ausübung des Gewerberechtes wird der Vorzug gegenüber der freien Meinungsäußerung und somit Kritik gegeben. Auch jener Umstand, daß die HOST EUROPE GmbH schon während der Recherchen versuchte, den eigenen Kunden zu kaufen, um ihn dazu zu bewegen, seine Aussagen gegenüber dem Nachrichtenmagazin zu relativieren, ist dokumentiert. Fassungslos stimmt, daß selbst diese Verwerflichkeit, die mittels Originalschriftverkehr belegt wurde, das Gericht unbeachtet gelassen hat! Von 6 beklagten Punkten blieb der HOST EUROPE nur einer, mit dem sie erfolgreich war.
Wegen Verstoßes gegen Artikel 6, “Recht auf ein faires Verfahren”, sowie Artikel 10 – “Recht auf freie Meinungsäußerung” der Europäischen Konvention der Menschenrechte hat der Rechtsvertreter des Journalisten, RA Klaus WALKERLING, Beschwerde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht, dessen Eingang bereits seitens des EGMR bestätigt wurde. Die Beschwerde wird unter der Zahl: 35384/09 geführt.
Im Nachrichtenmagazin wurde nunmehr die vollständige Eingabe unter: http://www.dergloeckel.eu/Medien/1/Beschwerde-am-EGMR-gegen-Deutschland-eingebracht_101007.html veröffentlicht.
Die Sonderseite zu dem Fall unter http://www.Hosteurope.DerGloeckel.eu
DER GLÖCKEL
Unabhängiges Nachrichtenmagazin
ISSN 1992-0318
Berichte, Reportagen und Dokumentationen abseits der Massenmedien seit 2000
Walter Egon Glöckel
Wienerbergstrasse 9/126
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Tel.: +43-(0)688-8629456
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Geschrieben von Glöckel in HOSTEUROPE
Es ist eine Sache, wenn ein Konzern versucht, kritische Publizistik von der er betroffen ist, mit juristischen Mitteln zu bekämpfen, aber eine ganz andere, wenn im Zuge eines Gerichtsverfahrens ein Mann in schwarzer Robe sich so weit von der Rechtsstaatlichkeit entfernt, daß nach dessen Handeln ein Urteil gefällt wird, das den Journalismus letztendlich ad absurdum führt. Wenn Fakten und vorgelegte Beweismittel gänzlich außer acht gelassen werden und eine beklagte Partei, wie ich sie im Prozeß wegen angeblich rufschädigender Äußerungen in der Reportage zu HOST EUROPE darstellte, zur Zielscheibe eines Richters wurde, weil ich im Zuge einer völlig unerwarteten Prozeßwiederholung Kritik in einem Telefonat äußerte und es mir nicht gefallen ließ, daß mir nicht zur Kenntnis gebrachte Vorgänge am Landgericht Passau zum Schuldvorwurf gemacht wurden.
Richter Herzog, der vorsitzführende Richter am LG Passau war nun einmal in diesem Verfahren nicht gerade mit einem Kuscher oder Duckmäuser konfrontiert. Ja, ich habe im Laufe der vergangenen Jahre Erkundigungen innerhalb von Justizkreisen zu diesem Mann in schwarzer Robe eingeholt. Und wenn es sogar einen Anwalt gibt, der sein Mandat an einen Kollegen in dem Fall abgibt, wenn dieser Richter in dem Verfahren den Vorsitz führt, dann sollte das nachdenklich stimmen. Und ich meine, daß meine Stammleser wissen, wie ich auf Unrecht reagiere – hier geht es nicht um persönliche Animositäten, sondern die Verteidigung eines Menschenrechts.
Kein Mensch darf es hinnehmen, daß Personen unter Mißbrauch ihrer Stellung persönliche Rachegelüste ausleben, was Richter Herzog aus meiner Sicht einwandfrei belegt machte und damit die Grundsäulen unseres gesellschaftlichen Gefüges zum Einsturz bringt. Sein Urteil im Namen des Volkes hat es getan, weil der Richter unter Außerachtlassung zahlreicher Fakten und des Gesamtbildes, Wirtschaftsinteressen eines Konzerns das Vorrecht gegenüber umfassender Recherchen und der daraus gefolgten Kritik einräumte. Es darf nicht zulässig sein, daß beispielsweise einem Sachverständigen falsche und verfälschte Zitate zur Begutachtung vorgelegt werden, was Herzog machte.
Schon zu Beginn des Verfahrens war aus meiner Sicht der Karren verfahren, wie man auf gut wienerisch sagt, da der Richter meine wirtschaftlichen Verhältnisse als nicht glaubhaft beurteilte. (Die Buchhaltung sollte dem Gericht vorgelegt werden) Die Vorstellung, daß ein Mensch die Ausübung des Journalismus als Lebensaufgabe und nicht als Einnahmequelle, die ihm Benz und Perserteppiche beschert, ansieht, die überschritt wohl den Horizont des Begreifbaren. Ich wies die Vertreter des LG Passau in ihre Schranken, weil ich es mir verbat, daß sie mir wegen meines geringen Einkommens die Ausübung eines anderen Berufes nahelegten und verwies auf einschlägige Konventionen, das Grundgesetz und auch die für mich in Österreich geltende Bundesverfassung – all diese garantieren mir die FREIE BERUFSWAHL. Solche Inhalte werden die Herrschaften wohl kaum zuvor zu Gesicht bekommen haben.
Sie können zu meiner Publizistik stehen wie Sie möchten, ob Sie zu denjenigen gehören, die sie befürworten oder denjenigen, die mich lieber längstens unter den Toten sehen würden, doch eines sollte Ihnen klar sein: Wenn die Gesellschaft es heute in Europa akzeptiert, daß ein Richter einem Journalisten das Recht abspricht Kritik als Folge von Vorgängen und Fakten an einem Konzern zu äußern, der seinen eigenen Kunden zusätzlich nachweislich und dokumentiert kaufen wollte um die Reportage zu verhindern, dann dürfen Sie sich nicht wundern, wenn Sie sich morgen an einen Journalisten mit eindeutigen Beweisen um Hilfe wenden und Ihre Gegenseite nur einen Dreizeiler schreibt in dem alles in Abrede gestellt wird. Denn wenn der Journalist dann Ihren Fall veröffentlicht, dann urteilt das Gericht, daß der Journalist die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt hat, weil der Dreizeiler dem widersprach und verurteilt diesen. So geschah es am Landgericht Passau.
Menschen haben ihr Blut für die Erkämpfung von Grundfreiheiten vergossen, die Meinungsfreiheit ist eines dieser kostbarsten Güter, die Freiheit, die uns von einer Diktatur unterscheidet. Herzog ist aus meiner Sicht eine Schande für den Richterstand, die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Richtertums, weil er berechtigte Kritik nicht hinnehmen konnte und sich sachlich damit auseinandersetzte, er rächte sich an mir. Jetzt habe ich mit dem letzten mir auf juristischer Ebene zur Verfügung stehenden Mittel mit Unterstützung meines Rechtsanwaltes Klaus Walkerling die Beschwerde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Bundesrepublik Deutschland eingebracht.
In all den Jahren in denen ich meine Publizistik vor Gerichten verteidigen mußte, war das Richtertum die Einheit, der ich vertraute, die ihre Objektivität und Sachlichkeit wahrte und betreffend meiner Reportagen, die von mir publizierten Inhalte bestätigte. So vertraue ich diesen Fall betreffend darauf, daß die obersten Richter Europas das Unrecht erkennen, sich des Falles annehmen und als letzte Konsequenz seines Handelns einem Mann, der sich als Richter bezeichnet, das Recht im Namen des Volkes zu sprechen aberkannt wird. Denn im Namen des Volkes steht auf dem Papier seines Urteils, doch gesprochen hat nur er, Richter Herzog.
Ja, ich habe ein Gesetz gebrochen, indem ich das Telefonat zwischen ihm und mir aufgezeichnet habe. Aber das befähigt mich auch den Wahrheitsbeweis hinsichtlich meiner veröffentlichten Angaben zu erbringen, in dem er mir zu einer Folgeveröffentlichung 3 Fehler zum Vorwurf machte, die u.a. auch aus diesem Telefonat stammten. Wie sagte Herzog als Einleitung bei der Prozeßwiederholung:
Ich habe jetzt zu diesem Fall eine weitere Veröffentlichung von Ihnen gelesen und darin 3 falsche Angaben gefunden. Wenn schon in dieser Veröffentlichung 3 Fehler enthalten sind, was ist dann von der streitgegenständlichen Reportage zu halten? Aus diesem Grunde haben wir uns die Reportage nochmals angesehen und sind nun zu einer anderen Auffassung gelangt als die andere Kammer. 3 Punkte sprechen nun für die Klägerin, nur noch 3 für Sie.
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