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Strafanzeige gegen GF Dietrich MATESCHITZ von der RED BULL GmbHSeit meiner Einbringung der Strafanzeige wegen Herabwürdigung religiöser Lehren gem. § 188 StGB am 29.12.08 gegen RED BULL und TV-Sender, habe ich bereits mehrfach bei der Staatsanwaltschaft Wien Rückfrage gehalten, wie der weitere Ablauf bzw. der gegenwärtige Stand im Verfahren ist.

Grundsätzlich habe ich nunmehr erfahren, daß die sogenannte Bezirksanwaltschaft eine Vorprüfung der strafrechtlichen Relevanz zum Sachvortrag tätigt; Es sich bei diesen handelnden Personen zu meiner Überraschung um KEINE Juristen, sondern Personen, die eine spezielle halbjährige Ausbildung absolvierten um dann in der Lage zu sein der Staatsanwaltschaft nach vorgenommener Prüfung die weiteren Schritte zu empfehlen. Danach entscheidet, laut Angaben einer Beschäftigten der STA Wien, diese ob das Strafverfahren weiter beschritten oder eingestellt wird. All dies erfuhr ich, als ich mich nach dem akademischen Grad der sachbearbeitenden Bezirksanwältin erkundigte um diesen bei den einschlägigen Veröffentlichungen dann ordnungsgemäß bei ihrem Namen anführen zu können.


Am 12. Jänner war es mir dann möglich mit der für die Anzeige zuständigen Bezirksanwältin Frau KRENN zu sprechen, die vom Urlaub zurückgekehrt ist. Sie teilte mir sehr freundlich mit, daß sie “Berge von Akten” am Tisch habe, den Akt noch nicht durchgegangen sei und fragte, sofern die Sache nicht drängen würde nach, ob es ausreichen würde wenn wir am Mittwoch wieder telefonieren könnten.

In Anbetracht dessen, daß ich bei persönlicher Abgabe der Anzeige ausdrücklich darauf hinwies, daß es hinsichtlich des bevorstehenden Heiligen Drei-König-Festes positiv wäre, wenn rasch gehandelt werden würde, war dieser Zeitfaktor dann in Anbetracht des Urlaubs der zuständigen Sachbearbeiterin unrelevant geworden. Gerne warte ich nun zu und sehe mit Interesse dem Telefonat entgegen.

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Die österreichische Tageszeitung DER STANDARD veröffentlichte in ihrer Printausgabe vom 31. Dezember 2008 einen kurzen Artikel über die Anzeige wegen Herabwürdigung religiöser Lehren, gemäß § 188 StGB gegen die RED BULL Ges.m.b.H.

Kurzartikel in DER STANDARD zu der Anzeige gegen RED BULL


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