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Pressemitteilung

Strafanzeige gegen GF Dietrich MATESCHITZ von der RED BULL GmbHVon Zuständigkeiten und Unzuständigkeiten der Staatsanwaltschaften wenn es um einen Konzernmulti geht …

Volltext: Zu Weihnachten 2009 hat der Journalist und Herausgeber vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL Strafanzeige gegen GF Dietrich MATESCHITZ der RED BULL GmbH wegen “Herabwürdigung religiöser Lehren” (§ 188 StGB) sowie wegen Beteiligung durch Ausstrahlung gegen die TV-Sender PRO7 sowie RTL bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht. Gegenstand der Anzeige ist der Inhalt des Weihnachtswerbespots, den RED BULL schon im Jahr 2007 zur Weihnachtszeit ausstrahlen ließ und der inhaltlich für DER GLÖCKEL in dem TV-Beitrag “RED BULL-Werbung – einfach nur geschmacklos oder ein Rechteverstoß?” (http://www.tv.dergloeckel.eu/2008/03/20/red-bull-werbung-einfach-nur-
geschmacklos-oder-ein-rechteverstoss/
) im März 2008 seine Fortsetzung fand. Mit der Wiederholung zu Weihnachten im Jahr 2008, handelte RED BULL in Kenntnis des TV-Beitrages (und Medienbeobachtung) aus der Sicht GLÖCKEL´s mit dem Vorsatz das hervorgerufene Ärgernis bei den Christen zu wiederholen und deshalb erstattete der Journalist Strafanzeige, da durch die Ausstrahlung tatsächlich Ärgernis erregt und Empörung bei zahlreichen Christen hervorgerufen wurde.

Kaum wurde die Anzeige persönlich bei der STA Wien eingebracht, nahmen die Merkwürdigkeiten ihren Lauf. Während die Massenmedien sich mit oberflächlichen Sensationsmeldungen zur Anzeigeerstattung überschlugen, stellte die Staatsanwaltschaft Wien wegen einer angeblich “gegen unbekannter Täter” gerichteten Anzeige vorübergehend ihre Ermittlungen ein!? Das führte dazu, daß GLÖCKEL das Deckblatt mit der namentlichen Ausweisung der angezeigten Personen als Vertreter der juristischen Personen nochmals per Fax an die STA Wien übermittelte. Dann war Pause bis die zuständige Bezirksanwältin, Frau KRENN, vom Urlaub zurückkehrte und überraschend Mitteilung machte, daß der Akt an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt auf Grund des Tatortes (ÖFFENTLICHES FERNSEHEN!?) zuständigkeitshalber abgetreten wurde.


Am 26. Jänner 2009 ergab dann eine Nachfrage seitens GLÖCKEL´s bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt (Frau REITERER), daß die Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Salzburg weitergeleitet wurde. Bei der STA Wr. Neustadt wurde der Akt unter der Geschäftszahl 60 BAZ 99/09w geführt. Gründe für die Abtretung wurden keine genannt.

Wenn man in Kenntnis des Einflusses des RED BULL-Konzerns auf Wirtschaft und Politik ist, (z.B. In der Steiermark setzte sich gar eine Landeshauptfrau für ein umstrittenes Projekt von RED BULL ein) meint GLÖCKEL kaum auf eine “unvoreingenommene” Justiz anläßlich des Umstandes in Salzburg zu treffen, weil RED BULL in diesem Bundesland seinen Konzernsitz hat.

Ein vertrauter Jurist, den GLÖCKEL mit den Abläufen zur und um die Strafanzeige konfrontierte, formulierte vom “wirtschaftlichen Tropf” an dem Salzburg hängen würde und sprach die Unvoreingenommenheit der Justiz in Abrede.

Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt und so hofft GLÖCKEL, daß das Verfahren von RED BULL in Salzburg nicht zu einem HEIMSPIEL für den Multikonzern wird, bei dem der Ausgang schon im voraus auf der Hand liegt. Jetzt ist die Justiz gefordert, denn in anderen Verfahren wegen “Herabwürdigung religiöser Lehren” betreffend den Islam, wurden jüngst einige Entscheidungen zu dessen Gunsten gefällt. Jetzt fordern in diesem Zusammenhang zahlreiche Menschen die gleichen Rechte und Pflichten des Staates ein.

DER GLÖCKEL
Unabhängiges Nachrichtenmagazin
ISSN 1992-0318
Walter Egon Glöckel

Wienerbergstrasse 9/126
A-1100 Wien

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Zu meiner Strafanzeige wegen Herabwürdigung religiöser Lehren (§ 188 StGB) gegen die RED BULL Ges.m.b.H. (GF Dietrich Mateschitz) sowie wegen Beteiligung durch Ausstrahlung gegen RTL und Pro7, habe ich am heutigen Tage bei einem Telefonat mit der sachbearbeitenden Bezirksanwältin, Frau KRENN erfahren, daß die Staatsanwaltschaft Wien heute zuständigkeitshalber den Akt an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt abgetreten hat.

Auf meine Nachfrage aus welchen Gründen diese Abtretung erfolgte, teilte Frau KRENN nur mit, daß sich die aus dem TATORT ergibt.

TATORT?! – meine Anzeige bezog sich auf die Ausstrahlung im Dezember 2008 im öffentlichen Fernsehen. Lediglich in der Sachverhaltsschilderung wurde meinerseits angeführt, daß ich erstmals den Weihnachtswerbespot in einem Kino der UCI-Gruppe in Wiener Neudorf im Dezember 2007 vorgeführt bekam. Ich frage mich jetzt, warum die Staatsanwaltschaft in Wiener Neustadt eine “andere” Zuständigkeit betreffend des TATORTES – “Fernsehen” haben sollte als die Staatsanwaltschaft Wien?


Nach diesem Telefonat griff ich nochmals zum Hörer um diesen für mich doch seltsam erscheinenden Vorgang mit einem vertrauten Juristen zu erörtern. Dieser meinte spontan: “Die heiße Kartoffel wurde weitergegeben”. Er meinte, daß dieser Vorgang gut in das Buch des Juristen NOLL passen würde, das auch als Kompendium fragwürdiger Rechtszustände bezeichnet und als solches beschrieben wird.

Nun denn, es verwundert mich gar nichts mehr. Was ich den Lesern bis dato noch nicht mitgeteilt habe: Dies war die 2. Fragwürdigkeit seit Einbringens der Strafanzeige! Kurz nachdem ich die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien persönlich abgegeben hatte, wurde mir auf Nachfrage mitgeteilt, daß das Strafverfahren vorläufig eingestellt wurde, da die Anzeige gegen UNBEKANNTE TÄTER gerichtet war!? Dies veranlaßte mich einer Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft Wien die 1. Seite der Anzeige nochmals als FAX zu übermitteln, auf der eindeutig zwei verantwortliche Namen von Personen angeführt sind, die die juristischen Personen vertreten. Die Verantwortlichkeit jedenfalls bei der RED BULL GmbH ist durch Firmenbuchauszug und dem Eintrag des Geschäftsführers Dietrich MATESCHITZ unwiderlegbar darin enthalten.

Es dürfte ein interessanter Fall werden – und glauben Sie mir, ich könnte Ihnen mittlerweile von Vorgängen innerhalb juristischer Auseinandersetzungen berichten, die – kommt Zeit kommt Veröffentlichung :o)*

* Update: Die Zeit ist gekommen, der Öffentlichkeit “Juristische Spitzfindigkeiten” vor Augen zu führen.

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