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Pressemitteilung

Strafanzeige gegen GF Dietrich MATESCHITZ von der RED BULL GmbHVon Zuständigkeiten und Unzuständigkeiten der Staatsanwaltschaften wenn es um einen Konzernmulti geht …

Volltext: Zu Weihnachten 2009 hat der Journalist und Herausgeber vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL Strafanzeige gegen GF Dietrich MATESCHITZ der RED BULL GmbH wegen “Herabwürdigung religiöser Lehren” (§ 188 StGB) sowie wegen Beteiligung durch Ausstrahlung gegen die TV-Sender PRO7 sowie RTL bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht. Gegenstand der Anzeige ist der Inhalt des Weihnachtswerbespots, den RED BULL schon im Jahr 2007 zur Weihnachtszeit ausstrahlen ließ und der inhaltlich für DER GLÖCKEL in dem TV-Beitrag “RED BULL-Werbung – einfach nur geschmacklos oder ein Rechteverstoß?” (http://www.tv.dergloeckel.eu/2008/03/20/red-bull-werbung-einfach-nur-
geschmacklos-oder-ein-rechteverstoss/
) im März 2008 seine Fortsetzung fand. Mit der Wiederholung zu Weihnachten im Jahr 2008, handelte RED BULL in Kenntnis des TV-Beitrages (und Medienbeobachtung) aus der Sicht GLÖCKEL´s mit dem Vorsatz das hervorgerufene Ärgernis bei den Christen zu wiederholen und deshalb erstattete der Journalist Strafanzeige, da durch die Ausstrahlung tatsächlich Ärgernis erregt und Empörung bei zahlreichen Christen hervorgerufen wurde.

Kaum wurde die Anzeige persönlich bei der STA Wien eingebracht, nahmen die Merkwürdigkeiten ihren Lauf. Während die Massenmedien sich mit oberflächlichen Sensationsmeldungen zur Anzeigeerstattung überschlugen, stellte die Staatsanwaltschaft Wien wegen einer angeblich “gegen unbekannter Täter” gerichteten Anzeige vorübergehend ihre Ermittlungen ein!? Das führte dazu, daß GLÖCKEL das Deckblatt mit der namentlichen Ausweisung der angezeigten Personen als Vertreter der juristischen Personen nochmals per Fax an die STA Wien übermittelte. Dann war Pause bis die zuständige Bezirksanwältin, Frau KRENN, vom Urlaub zurückkehrte und überraschend Mitteilung machte, daß der Akt an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt auf Grund des Tatortes (ÖFFENTLICHES FERNSEHEN!?) zuständigkeitshalber abgetreten wurde.


Am 26. Jänner 2009 ergab dann eine Nachfrage seitens GLÖCKEL´s bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt (Frau REITERER), daß die Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Salzburg weitergeleitet wurde. Bei der STA Wr. Neustadt wurde der Akt unter der Geschäftszahl 60 BAZ 99/09w geführt. Gründe für die Abtretung wurden keine genannt.

Wenn man in Kenntnis des Einflusses des RED BULL-Konzerns auf Wirtschaft und Politik ist, (z.B. In der Steiermark setzte sich gar eine Landeshauptfrau für ein umstrittenes Projekt von RED BULL ein) meint GLÖCKEL kaum auf eine “unvoreingenommene” Justiz anläßlich des Umstandes in Salzburg zu treffen, weil RED BULL in diesem Bundesland seinen Konzernsitz hat.

Ein vertrauter Jurist, den GLÖCKEL mit den Abläufen zur und um die Strafanzeige konfrontierte, formulierte vom “wirtschaftlichen Tropf” an dem Salzburg hängen würde und sprach die Unvoreingenommenheit der Justiz in Abrede.

Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt und so hofft GLÖCKEL, daß das Verfahren von RED BULL in Salzburg nicht zu einem HEIMSPIEL für den Multikonzern wird, bei dem der Ausgang schon im voraus auf der Hand liegt. Jetzt ist die Justiz gefordert, denn in anderen Verfahren wegen “Herabwürdigung religiöser Lehren” betreffend den Islam, wurden jüngst einige Entscheidungen zu dessen Gunsten gefällt. Jetzt fordern in diesem Zusammenhang zahlreiche Menschen die gleichen Rechte und Pflichten des Staates ein.

DER GLÖCKEL
Unabhängiges Nachrichtenmagazin
ISSN 1992-0318
Walter Egon Glöckel

Wienerbergstrasse 9/126
A-1100 Wien

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Strafanzeige gegen GF Dietrich MATESCHITZ von der RED BULL GmbHSeit meiner Einbringung der Strafanzeige wegen Herabwürdigung religiöser Lehren gem. § 188 StGB am 29.12.08 gegen RED BULL und TV-Sender, habe ich bereits mehrfach bei der Staatsanwaltschaft Wien Rückfrage gehalten, wie der weitere Ablauf bzw. der gegenwärtige Stand im Verfahren ist.

Grundsätzlich habe ich nunmehr erfahren, daß die sogenannte Bezirksanwaltschaft eine Vorprüfung der strafrechtlichen Relevanz zum Sachvortrag tätigt; Es sich bei diesen handelnden Personen zu meiner Überraschung um KEINE Juristen, sondern Personen, die eine spezielle halbjährige Ausbildung absolvierten um dann in der Lage zu sein der Staatsanwaltschaft nach vorgenommener Prüfung die weiteren Schritte zu empfehlen. Danach entscheidet, laut Angaben einer Beschäftigten der STA Wien, diese ob das Strafverfahren weiter beschritten oder eingestellt wird. All dies erfuhr ich, als ich mich nach dem akademischen Grad der sachbearbeitenden Bezirksanwältin erkundigte um diesen bei den einschlägigen Veröffentlichungen dann ordnungsgemäß bei ihrem Namen anführen zu können.


Am 12. Jänner war es mir dann möglich mit der für die Anzeige zuständigen Bezirksanwältin Frau KRENN zu sprechen, die vom Urlaub zurückgekehrt ist. Sie teilte mir sehr freundlich mit, daß sie “Berge von Akten” am Tisch habe, den Akt noch nicht durchgegangen sei und fragte, sofern die Sache nicht drängen würde nach, ob es ausreichen würde wenn wir am Mittwoch wieder telefonieren könnten.

In Anbetracht dessen, daß ich bei persönlicher Abgabe der Anzeige ausdrücklich darauf hinwies, daß es hinsichtlich des bevorstehenden Heiligen Drei-König-Festes positiv wäre, wenn rasch gehandelt werden würde, war dieser Zeitfaktor dann in Anbetracht des Urlaubs der zuständigen Sachbearbeiterin unrelevant geworden. Gerne warte ich nun zu und sehe mit Interesse dem Telefonat entgegen.

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